Lieber Wände die in FARBEN und
FREUDE erstrahlen,
als Wände die strahlen ! :-)
Wenn sich eine radioaktive
Strahlenquelle
außerhalb des menschlichen
Körpers befindet,
dann kann die Strahlenwirkung nur von
außen stattfinden.
Es stehen dann die vier folgenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
An dieser Stelle möchte ich die vierte Schutzmaßnahme in dieser Reihe kurz behandeln.
Abschirmung der
Strahlung :
Werden im
häuslichen Wohnbereich durchgehende radioaktive
Kontamination z.B. an Wänden aufgrund von radioaktiv
kontaminiertem Baumaterial
festgestellt, dann erscheint es sinnvoll, mittels
Abschirmmaßnahmen
Risiken langfristiger Gesundheitsbeeinträchtigungen
der
Hausbewohner zu begegnen.
Ist das radioaktiv strahlende
Material
z.B. fest in den Wänden des Hauses verankert, dann
lässt es sich nur mit einem
sehr hohen Aufwand entfernen. Wer dies dennoch vorhat, sollte sich
darüber im
klaren werden, das bei solchen Umbaumaßnahmen radioaktiver
Staub entstehen
kann, der sich in der Wohnung verteilen wird. Zumindest aber wird
während der
Baumaßnahmen von Arbeitern radioaktiver Staub
eingeatmet.
Während der Umbaumaßnahmen aufgewirbelter radioaktiver Staub führt zu inkorporierten radioaktiven Stoffen und kann zu einer noch größeren Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person werden. Aus diesem Grunde ist eine Verringerung der Stärke der Strahlenquelle durch dessen Entfernung häufig wegen der extrem aufwändigen Schutzmassnahmen während der erforderlichen Umbauarbeiten kaum sinnvoll.
Eine zeitliche Begrenzung der Strahlenquelle ist im häuslichen Wohnbereich oft ebenfalls nicht praktikabel, denn wer möchte schon mit der Stoppuhr in der Hand durch seine Wohnung laufen, ständig in Sorge sich evtl. zu lange zwischen radioaktiv strahlenden Wänden aufzuhalten. Ebenfalls ist die Einhaltung von Sicherheitsabständen aus ähnlichen Gründen nicht praktikabel. Deshalb erscheint mir für den häuslichen Wohnbereich eine Abschirmung vorgefundener radioaktiver Strahlung als die praktikabelste und kostengünstigste Schutzmaßnahme.
Es folgt ein Beispiel für eine abschirmende Strahlenschutzmaßnahme :
Bild1:
Eine mit Glasmosaik belegte Wand wurde in einem Bad
vorgefunden.
Bild3: Schutzschirm aus
6mm starkem Acrylglas
Als Strahlenschutz-Schirmmaterial dienen 6mm starke Acrylglasplatten. Eine Gesamtfläche von etwa vier Quadratmetern werden hier spiegelverkehrt in Hinterglasmaltechnik bemalt und dann auf die kontaminierte Oberfläche geklebt. Fugen werden mit handelsüblichem Fugenmörtel versiegelt.
Ein Beispiel für ein erstes Ergebnis zeigt das nächste Bild.
Ergebnis :
Herstellung eines Strahlenschutzschirms aus Plexiglas ; Kurzanleitung : Acrylplatten auf der Rückseite Motiv-spiegelverkehrt bemalen. Gut durchtrocknen lassen und dann mit Folie überkleben oder mit Holzleim und weissem Papier überkleben. Auf glatter Wand lassen sich die Platten mit Kontaktkleber gut fixieren. Aufpassen, das der Kontaktkleber die Farbe nicht löst , deshalb vorher fertig bemalte Flächen mit Papier oder Folie überkleben. Nachdem alle Platten auf der Wand fixiert sind, werden die Fugen mit handelsüblichen Fugenmörtel gefüllt. |